Das Imperium – Regierung
Regiert wird das Imperium vom Imperator auf Lebenszeit, oder bis er das Amt freiwillig an einen Nachfolger weitergibt.
Der derzeitige Imperator ist Maxis II. Dorelius Queracii.
Der Imperator fungiert als oberste Instanz des Imperiums, sei es nun bei Fragen der Gesetzgebung, Rechtsprechung, oder Militärfragen. Jedoch wäre es von einem einfachen Menschen zu viel verlangt, ein Reich von der Größe des Imperiums allein zu regieren, weswegen dem Imperator mehrere Organe zur Verfügung stehen, die ihm beim Regieren helfen.
Zu allererst seien hierbei die persönlichen Berater des Imperators genannt. Diese sechs Männer und Frauen haben zwar im Allgemeinen keine direkte politische Macht, da sie alle Ämter nach der Berufung als Berater ablegen müssen, können jedoch durch ihre beratende Tätigkeit großen Einfluss auf die Entscheidungen des Imperators nehmen.
Die Berater werden für die Lebenszeit des amtierenden Imperators berufen. Jeder der Berater wird aus einem Zweig einer Institution des Imperiums berufen, wobei der Imperator hier theoretisch jeden wählen kann, vom einfachsten Novizen bis hin zum Admiral einer Heeresflotte. Jedoch wählt jeder Imperator stets die Leute mit der meisten Erfahrung, die aber oft schon sehr alt sind. So hat er einerseits einen Beraterstab mit vielfältigem Wissen und Erfahrung und auf der anderen Seite besteht durch die ständige Fluktuation eine Dynamik im Imperium, die den Ehrgeiz anregt.
Die sechs Berater rekrutieren sich aus folgenden Teilen des Imperiums: Ein Soldat des Landheeres des Imperiums (wobei hier die Wahl selten auf einen Soldaten unterhalb des Ranges eines Tribunmajors fällt), ein Flottenadmiral der Marine (seltsamerweise wechseln sich hier bei jeder neuen Auswahl die obersten Admiräle der Mare und Atakis Flotte seit etwa einem Jahrhundert ab), ein Zunftherr (dieser kommt meistens aus dem Moloch Feris) sowie zwei Abgesandte des Ordens der fünf Kräfte. Das sind meistens ein Magier und ein Priester aus dem Ordo Mana, wobei diese nicht vom Imperator selbst berufen werden sondern von den fünf Orden gewählt werden.
Die Berater haben jedoch, wie schon gesagt, keine direkte politische Macht sondern können nur indirekt über ihren Einfluss auf den Imperator in die Geschicke des Imperiums eingreifen, was jedoch auch eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit darstellt.
Die nächste Instanz nach dem Imperator stellt der gewählte Senat des Imperiums dar, dem der Imperator nominell vorsitzt. Der Senat setzt sich aus 347 Mandaten zusammen. Jede Provinz hat das Recht, Senatoren entsprechend ihrer Bevölkerung zu entsenden, weshalb alle 50 Jahre im Imperium eine Volkszählung durchgeführt wird, um zu bestimmen, welche Provinz wie viele Senatoren entsenden darf.
Der Senat kümmert sich um die Alltagsgeschäfte der Regierung, bestimmt Mindestpreise für Waren, Steuerabgaben, Zinssätze und so weiter und so fort. Es ist auch üblich, dass der Imperator bei schwerwiegenden Fragen das Imperium betreffend, wie zum Beispiel eine Kriegserklärung, den Senat zu Rate zieht, wobei hier die besondere Betonung auf „zu Rate zieht“ liegt. Auch wenn das viele Senatoren nicht wahr haben wollen, sind sie im Prinzip doch einfach nur ein Verwaltungsapparat.
Direkt unter dem Senat stehen die provinziellen Senate, die die Entscheidungen des Senats in die Tat umsetzen und nötigenfalls regional anpassen, denn würde zum Beispiel der Preis für einen Sack Getreide in der Provinz Caern genau so hoch sein wie in Aschland, würde dies zwar alle Händler des Kernlandes freuen, aber den durchschnittlichen Bürger von Feris in den Ruin treiben.